Beitragsordnung 2022
Kreisbauernverband Potsdam-Mittelmark e. V.
Gültige Beitragsordnung 2022
(Beschluss Mitgliederversammlung vom 20.10.2021)
Auf der Grundlage der Satzung des Kreisbauernverbandes Potsdam-Mittelmark e.V.
beschließt die Mitgliederversammlung folgende Ordnung über die Beitragszahlung:
1. Landwirtschaftliche Unternehmen der Einzel- und Gemeinschaftsbewirtschaftung
Jahresbeitragshöhe
pro Hektar landw. genutzte Fläche (LN) 3,00 €
Für Unternehmen mit Sonderkulturen erfolgt eine Festlegung der Beitragshöhe
durch den Vorstand
Gemüse- u. Obstflächen zusätzlich/ ha 1,00 €
Unternehmen der Verarbeitung, Landhandel, Einrichtungen u. ä.
entrichten je Arbeitskrafteinheit (AK) 30,00 €
Mindestbeitrag 80,00 €
Landwirtschaftliche Unternehmen sind direkt im Kreisbauernverband
Mitglied und entrichten den Beitrag an die Geschäftsstelle.
2. Mitglieder und Gesellschafter von Gemeinschaftsunternehmen sowie
Familienangehörige von Unternehmen der Einzelbewirtschaftung
(Voraussetzung ist, laut Satzung § 8, die schriftliche Mitgliedserklärung)
Mitglieder und Gesellschafter von Gemeinschaftsunternehmen 15,00 €
(die Unternehmen werden gebeten, den Beitrag von den Mitgliedern
zu erfassen, und an den KBV zu begleichen)
Familienangehörige von Unternehmern im HE/ NE sowie
Inhabern von GbR 15,00 €
3. Natürliche Personen sind Mitglieder des Bauernverbandes, wenn
sie einen Jahresbeitrag entrichten:
Vollerwerbstätig 40,00 €
Rentner, Pensionäre 30,00 €
Erwerbslose, Jugendliche und
in Ausbildung befindliche Personen 20,00 €
Ortsbauernverbände können die Beiträge für natürliche
Personen eigenständig festlegen, mindestens aber wie oben.
An den Kreisbauernverband ist zu zahlen:
für Vollerwerbstätige 20,00 €
Rentner, Pensionäre 15,00 €
Erwerbslose, Jugendliche und
in Ausbildung befindliche Personen 10,00 €
4. Weitere Mitglieder zahlen Beiträge auf Beschluss des Vorstandes
Jagdgenossenschaften entrichten einen Jahresbeitrag von 60,00 €
5. Beiträge für Garten- und Obstbauunternehmen, die Mitglieder im Landesverband
Gartenbau Brandenburg e. V. sind: (Beschluss Mitgliederversammlung vom 07.03.1996)
Der Kreisbauernverband PM bezieht viele Garten- und Obstbauunternehmen in die
Verbandsarbeit ein, die Mitglied des Landesverbandes Gartenbau e. V. sind.
Sie möchten Mitglied des Bauernverbandes sein, die doppelten Kosten sind hinderlich.
Die weitere politische Stärkung der berufsständischen Interessenvertretung im Kreis
verlangt die Mitgliedschaft. Die Mitgliederversammlung des KBV beschließt deshalb,
auf der Grundlage der Möglichkeit der Satzung, besondere Beiträge:
Garten- und Obstbauunternehmen:
bis 2 Hektar 30,00 €
bis 40 Hektar 50,00 €
bis 100 Hektar 80,00 €
bis 150 Hektar 200,00 €
bis 200 Hektar 250,00 €
über 200 Hektar 300,00 €
Für Unternehmen mit Glasfläche (Berechnung nach Arbeitskräften (VbE) bezogen auf
die Bewirtschaftung der Glasfläche):
bis 2 VbE Mindestbeitrag 30,00 €
bis 4 VbE 50,00 €
bis 6 VbE 80,00 €
bis 10 VbE 180,00 €
über 10 VbE 300,00 €
6. Fälligkeiten
- Unternehmen der Gemeinschaftsbewirtschaftung
- juristisch Unternehmen - 30.04. d. lfd. Jahres
- Unternehmen der Einzelbewirtschaftung
- Familienbetriebe - spätestens bis 31.10. d. lfd. Jahres
- natürliche Mitglieder und Ortsbauernverbände
spätestens bis 31.10. d. lfd. Jahres
7. Zahlungsablauf
Unternehmen der Einzel- und Gemeinschaftsbewirtschaftung: - Rechnungslegung der
Geschäftsstelle auf der Grundlage der landw. Fläche und Vieheinheiten bzw. Arbeitskräfte.
Die Unternehmen mit landw. Fläche werden gebeten der Geschäftsstelle des KBV die
Zustimmung zu geben, aus der EU – Förderantragstellung in der Kreisverwaltung
die aktuelle Betriebsgröße (Hektar LF) zu entnehmen.
Natürliche Personen entrichten ihren Jahresbeitrag durch Überweisung oder gegen Quittung
in der Geschäftsstelle des KBV oder beim Vorstand des Ortsbauernverbandes.
Es wird um selbständige Zahlung gebeten.
Neu aufgenommene Mitglieder erhalten ihre Mitgliedskarte nach Zahlung des Jahresbeitrages.
Wir bitten, abseitsstehende Landwirte und viele Interessierte für eine Mitgliedschaft im Bauernverband zu gewinnen.